Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Der eigene Wille zählt
Viele Menschen wünschen sich im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalles eine erstklassige und hochqualifizierte medizinische Versorgung. Gleichzeitig wächst die Angst vor einer medizinischen Überversorgung und die Sorge, dass Maschinen das eigene Leben bestimmen. Mit Hilfe einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht können Sie bereits jetzt festlegen, welche Behandlung Sie im Fall der Fälle wünschen – und welche für Sie nicht in Frage kommt.
Der eigene Wille zählt
Den eigenen Willen festhalten
Damit eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht im Bedarfsfall rechtssicher sind und nach Ihren Vorstellungen umgesetzt werden können, bedarf es einer sorgfältigen juristischen Formulierung und medizinisch einer möglichst genauen Beschreibung.
Medizinisch berate ich Sie gerne. Für die juristischen Themen erfolgt zudem eine Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachanwälten für Medizinrecht, die speziell für Rechtsfragen am Lebensende qualifiziert sind.
Den eigenen Willen umsetzen
Eine Patientenverfügung ist grundsätzlich für den behandelnden Arzt rechtsverbindlich. Dennoch gibt es Situationen, in denen es prinzipiell verschiedene Handlungsoptionen gibt. Herrschen zwischen Ärzten und Patienten oder deren Angehörigen verschiedene Meinungen, so kann eine fachlich kompetente Mediation hilfreich sein. Auch dies kann ich Ihnen gerne anbieten.
Hilfe für das Lebens-ende
Bei der Erstellung einer Patientenverfügung, die rechtssicher und wirksam ist, berate ich Sie gerne. Im Bedarfsfall begleite ich Sie auch gerne in der Kommunikation mit dem behandelnden Ärzteteam.